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Die neue Homepage und die aktuellen Seminare finden Sie ab sofort unter: http://korzus-partner.de/

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Schwerpunkte

1) Kompetent, praxisnah, aktuell und verständlich: Das sollten MandantInnen heute von einer guten Rechtsberatung und Rechtsvertretung erwarten können! Möglich wird dies durch langjährige Erfahrung, die Fokussierung auf Schwerpunkte und Spezialisierung auf wenige ausgewählte Rechtsgebiete.
Zu meinen Arbeitsschwerpunkten gehören:

  • Öffentliches Dienstrecht [mehr]

  • Arbeitsrecht [mehr]

  • Frauengleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht [mehr]


Im engen Dialog finden wir neue Wege zum gemeinsamen Ziel: Die Durchsetzung Ihrer Interessen. Persönlich und individuell. Lernen wir uns kennen! [Kontakt]

2) Die website unseres weiteren Standortes in Bremen-Findorff finden Sie unter www.korzus-partner.de

Öffentliches Dienstrecht

Das öffentliche Dienstrecht ist aufgrund des vielfältigen Wandels im öffentlichen Dienst komplexer und schwieriger geworden. Alle Akteure, insbesondere auch die Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und auch Beschäftigte müssen sich heute vielfach mit Fusionen, Privatisierung und neuen Organisationsformen auseinandersetzen. Ich berate und vertrete Sie kompetent zu allen Fragen des öffentlichen Dienstrechts, insbesondere im Beamten-, Personalvertretungs- und auch Gleichstellungsrecht (siehe Gleichstellungsrecht). In der Breite dieses Rechtsgebietes verfüge ich über vielfältige Erfahrungen (siehe Vita). Einer meiner Schwerpunkte liegt daneben auch in der Beratung und Vertretung von Rechtsfragen in der Schnittmenge des öffentlichen Dienstrechtes und Arbeitsrechts (siehe Arbeitsrecht). [nach oben]

Arbeitsrecht

Arbeitsverträge, Abmahnung, Zeuhniss, Kündigungen, Betriebsübergang, Outsourcing, Sozialpläne, Gleichstellung- das sind heute die bestimmenden Themen des Arbeitsrechtes. Diesen Fragen des Individual- und auch Kollektivarbeitsrechts gehe ich gern mit Ihnen, bzw. für Sie nach. [nach oben]

Frauengleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht

In der jüngsten Zeit bildet sich in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr ein Antidiskriminierungsrecht heraus. Mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde dieses erstmals gesetzlich ausgestaltet. Ich berate, vertrete und begleite Sie bei rechtlichen Fragestellungen des Frauengleichstellungsrechts des Bundes und der Länder sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Zu meinen Mandantinnen und Mandanten in diesem Rechtsgebiet zählen Institutionen des öffentlichen Rechts gleichermaßen wie Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Bundes und der Länder, BetriebsrätInnen und PersonalrätInnen. [nach oben]